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   SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 977/06   

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SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 977/06 (https://dejure.org/2008,12660)
SG Marburg, Entscheidung vom 22.10.2008 - S 12 KA 977/06 (https://dejure.org/2008,12660)
SG Marburg, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - S 12 KA 977/06 (https://dejure.org/2008,12660)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hessen

    § 85 Abs 4 SGB 5, § 85 Abs 4a SGB 5
    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Einbeziehung von probatorischen Sitzungen in ein Regelleistungsvolumen - Bemessung - unterschiedliche Festsetzung der Fallpunktzahlen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Kinderpsychotherapeuten und Jugendlichenpsychotherapeuten auf Heraufsetzung seiner Fallpunktzahl für das ab dem Quartal II/05 eingeführte Regelleistungsvolumen; Ausreichende Berücksichtigung der Unterschiede zwischen Kinder- und ...

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R

    Vertragszahnarzt - Honorarverteilungsmaßstab - Kontingentgrenze - Härteregelung -

    Auszug aus SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 977/06
    Dabei beschränkt sich die Kompetenz des Vorstandes nicht auf die Statuierung von Ausnahmen für "echte Härten", vielmehr müssen sie generell für atypische Versorgungssituationen möglich sein (vgl. BSG, Urt. v. 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 = MedR 2000, 153, juris Rn. 36; BSG, Urt. v. 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 27, juris Rn. 23).

    Vergleichbares gelte für die Änderung der Behandlungsausrichtung einer zahnärztlichen Praxis im Vergleich zum Bemessungszeitraum, etwa wenn sich ein bisher allgemein zahnärztlich tätiger Vertragszahnarzt auf oral-chirurgische Behandlungen konzentriert und deshalb höhere Fallwerte erreiche (vgl. BSG, Urt. v. 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R - aaO. Rn. 23).

    Ein Rechtsgrundsatz des Inhalts, dass sich auf eine Verletzung des Gebotes der Honorarverteilungsgerechtigkeit nur solche Vertrags(zahn)ärzte berufen können, bei denen die Anwendung der jeweils angegriffenen Honorarverteilungsregelung zu existenzbedrohenden Konsequenzen führen könnte, ist dem Vertrags(zahn)arztrecht fremd (vgl. BSG, Urt. v. 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R - aaO. Rn. 25).

  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 53/00 R

    Vertragsarzt - Voraussetzungen für die Erweiterung eines qualifikationsabhängigen

    Auszug aus SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 977/06
    entschieden, dies setze voraus, dass im Leistungsangebot der betroffenen Praxis eine Spezialisierung und eine von der Typik der Arztgruppe abweichende Ausrichtung zum Ausdruck komme, die messbaren Einfluss auf den Anteil der auf den Spezialisierungsbereich entfallenden abgerechneten Punkte auf die Gesamtpunktzahl der Praxis habe (vgl. BSG, Urt. v. 02.04.2003 - B 6 KA 48/02 - SozR 4-2500 § 87 Nr. 1, juris Rn. 23; BSG, Urt. v. 02.04.2003 - B 6 KA 48/02 R - SozR 3-2500 § 87 Nr. 31, juris Rn. 26 f.).

    Es gelten dieselben Erwägungen wie zu den Ausnahmen von der Teilbudgetierung nach Nr. 4 der Weiterentwicklungsvereinbarung vom 7. August 1996 (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 26) und der Erweiterung der Praxis- und Zusatzbudgets (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31).

  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Zulässigkeit - Honorarkontingent -

    Auszug aus SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 977/06
    Dabei beschränkt sich die Kompetenz des Vorstandes nicht auf die Statuierung von Ausnahmen für "echte Härten", vielmehr müssen sie generell für atypische Versorgungssituationen möglich sein (vgl. BSG, Urt. v. 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 = MedR 2000, 153, juris Rn. 36; BSG, Urt. v. 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 27, juris Rn. 23).

    Derartige mit scharfen Grenzziehungen einhergehende Härten seien - wie z.B. auch für Stichtagsregelungen anerkannt - hinzunehmen, solange sie nicht im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung willkürlich seien (vgl. BSG, Urt. v. 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R - aaO., Rn. 36).

  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 35/06 R

    Vertragspsychotherapeut - keine Einbeziehung der Vergütung probatorischer

    Auszug aus SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 977/06
    Andererseits ist es dem Bewertungsausschuss aber nicht verwehrt, sich darauf zu beschränken, eine Punktwertstützung nur für diejenigen Leistungen vorzugeben, die sowohl zeitgebunden als auch genehmigungsbedürftig sind (vgl. BSG, Urt. v. 29.08.2007 - B 6 KA 35/06 R - juris Rdnr. 10 ff.).

    Soweit das Bundessozialgericht zunächst in einem obiter dictum der Auffassung war, es sei aber zu beachten, dass die probatorischen Sitzungen zum Kern des Leistungsspektrums der Psychotherapeuten gehörten und bei ihnen deshalb ein beliebiger Punktwertabfall auf Dauer nicht hingenommen werden dürfe (vgl. BSG, Urt. v. 29.08.2007 - B 6 KA 35/06 R - juris Rdnr. 17), so betrifft dies die hier nicht streitgegenständliche Honorierung der probatorischen Sitzungen.

  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 40/99 R

    Orthopäde - Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Versorgung -

    Auszug aus SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 977/06
    Es gelten dieselben Erwägungen wie zu den Ausnahmen von der Teilbudgetierung nach Nr. 4 der Weiterentwicklungsvereinbarung vom 7. August 1996 (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 26) und der Erweiterung der Praxis- und Zusatzbudgets (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31).
  • SG Marburg, 08.10.2008 - S 12 KA 84/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit der abgestaffelten Vergütung bei

    Auszug aus SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 977/06
    Insofern hat die Kammer bereits für einen Augenarzt entschieden, der Vortrag, die Versorgung der Patienten in ländlichen, strukturschwachen Regionen müsse sichergestellt werden, könne nicht begründen, dass vermehrt Leistungen anfallen (vg. Urt. der Kammer vom 08.10.2008 - S 12 KA 84/08 -).
  • BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 9/07 R

    Bewertungsausschuss - angemessene Höhe der Vergütung psychotherapeutischer

    Auszug aus SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 977/06
    Die für eine sachgerechte psychotherapeutische Versorgung in der einzelnen Praxis notwendige Mindestzahl an probatorischen Sitzungen müsse deshalb so honoriert werden, dass - erforderlichenfalls nach Anwendung von Mengenbegrenzungsregelungen o. Ä. - jedenfalls die Hälfte des ursprünglich zur Kalkulation herangezogenen Punktwerts von 10 Pfennig (d. h. 2,56 Cent) für solche Leistungen nicht unterschritten werde (vgl. BSG, Urt. v. 28.05.2008 - B 6 KA 9/07 R - juris Rdnr. 64 f.).
  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 31/08 R

    Eigenständige Klärung von Vorfragen mit Auswirkungen auf die vertragsärztliche

    Auszug aus SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 977/06
    Die hiergegen eingelegte Berufung hat das Landessozialgericht zurückgewiesen (LSG Hessen, Urt. v. 23.04.2008 - L 4 KA 69/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Revision anhängig - B 6 KA 31/08 -).
  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Erweiterung des Praxisbudgets für einen

    Auszug aus SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 977/06
    Dies erfordere vom Leistungsvolumen her, dass bei dem Arzt das durchschnittliche Punktzahlvolumen je Patient in dem vom Budget erfassten Bereich die Budgetgrenze übersteige und zudem, dass bei ihm im Verhältnis zum Fachgruppendurchschnitt eine signifikant überdurchschnittliche Leistungshäufigkeit vorliegt, die zwar allein noch nicht ausreiche, aber immerhin ein Indiz für eine entsprechende Spezialisierung darstelle (vgl. zuletzt BSG, Urt. v. 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 = GesR 2006, 363, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 2/07 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsregelung - Bemessung der

    Auszug aus SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 977/06
    Allerdings sind bei der Wahrnehmung des Gestaltungsspielraums die gesetzlichen Vorgaben - insbesondere in § 85 Abs. 4 ff. SGB V - sowie die Anforderungen des Verfassungsrechts zu beachten, die vor allem in dem aus Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit konkretisiert worden sind (vgl. BSG, Urt. v. 29.08.2007 - B 6 KA 2/07 R - juris Rdnr. 15).
  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 5/04 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Arztgruppen - keine

  • BSG, 02.04.2003 - B 6 KA 48/02 R

    Vertragsarzt - Einheitlicher Bewertungsmaßstab - Festlegung der Fallpunktzahlen

  • LSG Hessen, 23.04.2008 - L 4 KA 69/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit von Bemessungsgrundlagenbescheiden

  • SG Marburg, 26.09.2007 - S 12 KA 822/06

    Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung - Bindung an die Vorgaben

  • LSG Hessen, 29.04.2009 - L 4 KA 76/08

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Ausgleichsregelung zur

  • SG Marburg, 17.06.2009 - S 12 KA 278/07

    Honorarverteilungsvertrag - Internistin mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie -

    Die Kammer hält dies nicht für rechtswidrig - wenn sie dies, insoweit fachkundig mit zwei Ärzten besetzt, auch für sinnvoll hält, da so der Zweck der probatorischen Sitzungen besser erreicht werden kann - und hat dies bereits für Psychotherapeuten, die mehr als 90 % psychotherapeutische Leistungen erbringen, entschieden (vgl. Urteile der Kammer v. 22.10.2008 - S 12 KA 977/06, S 12 KA 56/07 und S 12 KA 235/07 -, jeweils Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 116/08, L 4 KA 115/08 und L 4 KA 117/08; Gerichtsbescheid v. 13.02.2009 - S 12 KA 353/07 -, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 36/09).
  • SG Marburg, 10.12.2008 - S 12 KA 162/07

    Tätigkeit einer Gemeinschaftspraxis mit mehreren Fachärzten für Diagnostische

    Insofern hat die Kammer bereits für einen Augenarzt entschieden, der Vortrag, die Versorgung der Patienten in ländlichen, strukturschwachen Regionen müsse sichergestellt werden, könne nicht begründen, dass vermehrt Leistungen anfallen (vg. Urt. der Kammer vom 08.10.2008 - S 12 KA 84/08 -), und entsprechend für einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (vg. Urt. der Kammer vom 22.10.2008 - S 12 KA 977/06 -).
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